Auf den folgenden Seiten möchte ich Sie über die wesentlichen organisatorischen Dinge informieren, die den Therapiestart erleichtern. Häufig gestellte Fragen bezüglich Wahlsystem, Therapiekosten und Absagemodalität werden hier beantwortet.
Ich bin Wahllogopädin, das heißt, dass die Verrechnung nach dem Wahlarztprinzip erfolgt. Sie begleichen die Kosten direkt bei mir und erhalten von mir nach dem gesamten Therapieblock eine Honorarnote. Nach Beendigung des Therapieblocks können Sie diese Honorarnote bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger einreichen und um Rückerstattung des jeweiligen Tarifes ansuchen. Dazu benötigen Sie unbedingt einen Verordnungsschein vom Facharzt, welcher von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt wurde.
Je nach Krankenkasse werden ca. 50-80% (bei Zusatzversicherung bis zu 100%) der Kosten refundiert.
Die Kosten der Therapie richten sich nach der Tarifempfehlung des Berufsverbandes „logopädieaustria“.
Die Dauer der Therapieeinheiten ist vom jeweiligen Störungsbild abhängig.
Anfallende Materialkosten (z.B. Kopien, Therapiematerial für die myofunktionelle Therapie,…) werden von der Krankenkasse nicht übernommen und werden gegebenenfalls von mir privat in Rechnung gestellt.
Um den Tarif von der jeweiligen Krankenkasse refundiert zu bekommen, benötigen Sie einen Verordnungsschein, der VOR Therapiebeginn von ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden muss (damit bestätigt die Krankenkasse die Rückerstattung der Kosten nach Therapieende). Auf diesem Verordnungsschein müssen
vermerkt sein. Diese Verordnung sollte von einem Facharzt ausgestellt werden, wie etwa ein Kinderarzt, HNO-Facharzt oder ein Facharzt für Zahn-Mund-Kieferheilkunde. Die Höhe der Refundierung können Sie beim jeweiligen Krankenversicherungsträger erfragen. Je nach Krankenkasse werden 50-80% (bei Zusatzversicherung bis zu 100%) der Kosten rückerstattet. Nehmen Sie eine logopädische Diagnostik ohne anschließende Therapie wahr, so werden die Kosten für die Diagnostik nicht von den Krankenversicherungsträgern refundiert.
Die Termine werden ausschließlich telefonisch vergeben. Bei zu kurzfristiger Absage (unter 24 Stunden) oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Therapie werden Ihnen die Kosten dafür in Rechnung gestellt. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse keinen Kostenersatz und Sie bekommen somit keine Kosten refundiert. Bitte beachten Sie auch, dass Sie pünktlich zur Therapie erscheinen, da fehlende Zeit nicht nachgeholt werden kann.